Homelift-Förderung – Wo können Sie Hilfen zur Finanzierung eines Homelifts beantragen?
Sie möchten gerne in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung bleiben, das Treppensteigen fällt Ihnen aber zunehmend schwerer? Jemand in Ihrem Haus ist plötzlich auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen? Bevor Sie einen Umzug in Erwägung ziehen, sollten Sie über einen Homelift nachdenken. Dieser lässt sich fast überall einbauen. Durch vielfältige Möglichkeiten der Homelift-Förderung ist die Finanzierung außerdem einfacher als gedacht. Ein Homelift bietet Ihnen die Gelegenheit, in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, ein aufwendiger und teurer Umzug entfällt.
Der Einbau eines Homelifts ist darüber hinaus auch für Vermieter interessant. Barrierefrei zugängliche Wohnungen werden immer gefragter und wertvoller. Und auch hier gibt es Fördermöglichkeiten.
Homelift-Förderung – Wo können Sie Hilfen zur Finanzierung eines Homelifts beantragen?
Sie möchten gerne in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung bleiben, das Treppensteigen fällt Ihnen aber zunehmend schwerer? Jemand in Ihrem Haus ist plötzlich auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen? Bevor Sie einen Umzug in Erwägung ziehen, sollten Sie über einen Homelift nachdenken. Dieser lässt sich fast überall einbauen. Durch vielfältige Möglichkeiten der Homelift-Förderung ist die Finanzierung außerdem einfacher als gedacht. Ein Homelift bietet Ihnen die Gelegenheit, in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, ein aufwendiger und teurer Umzug entfällt.
Der Einbau eines Homelifts ist darüber hinaus auch für Vermieter interessant. Barrierefrei zugängliche Wohnungen werden immer gefragter und wertvoller. Und auch hier gibt es Fördermöglichkeiten.
Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst
- Homelift-Förderung kann durch die Pflegekasse, durch die KfW oder durch andere Stellen erfolgen.
- Bei der Pflegekasse sind maximal 4.000 Euro an Zuschüssen pro Person möglich.
- Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind damit insgesamt bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich.
- Alternativ kann eine Förderung durch die KfW beantragt werden, hier sind maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit möglich.
- Eine Kombination der Förderung von Pflegekasse und der KfW ist nicht möglich!
- Es gibt diverse weitere regionale und institutionelle Fördermöglichkeiten.
- Kosten, die nicht durch Zuschüsse abgedeckt sind, können steuerlich geltend gemacht werden.
Was ist ein Pflegekostenzuschuss?
Ein Pflegekostenzuschuss kann für Umbaumaßnahmen beantragt werden, die zur Barrierefreiheit des Wohnumfeldes beitragen. Ansprechpartner ist die Pflege- bzw. Krankenkasse. Anspruchsberechtigt sind alle, die einen Pflegegrad haben. Der Pflegekostenzuschuss kann dann für den Einbau eines Homelifts genutzt werden, damit werden Ihre persönlichen Kosten für diese Einbaumaßnahme verringert.
Wie hoch kann ein Pflegekostenzuschuss sein?
Der Pflegekostenzuschuss kann pro Person und Förderung bis zu 4.000 Euro betragen. Seit 2017 sind auch Versicherte des Pflegegrades 1 anspruchsberechtigt.
Was ist zu beachten, wenn der Pflegekostenzuschuss für einen Homelift genutzt werden soll?
Grundsätzlich zählt ein Homelift zu den Maßnahmen, die Barrierefreiheit ermöglichen und damit den Verbleib in der gewohnten Umgebung. Daher kann ein Pflegekostenzuschuss für den Einbau eines Homelifts beantragt und genutzt werden. Wichtig ist, dass der Antragsteller einen Pflegegrad hat und der Antrag vor der Baumaßnahme gestellt wird.
Können die Pflegekostenzuschüsse für mehrere Personen zusammengelegt werden?
Gerade im Bereich der Förderung durch die Pflegekasse ist es möglich, Einzelförderungen für Maßnahmen zusammenzulegen. Sind in einem Haushalt mehrere Personen anspruchsberechtigt (pro Person maximal 4.000 Euro Förderung möglich), so können für maximal 4 Personen insgesamt maximal 16.000 Euro an Förderung gezahlt werden. Daher lohnt es sich, den Weg über die Förderung durch die Pflegekassen, statt über andere Wege zu wählen, sobald es mehrere zusammenwohnende Anspruchsberechtigte gibt.
Hier geht es zum Pflegerechner
Wie viel Pflegegeld und Pflegeleistungen Ihnen jeweils pro Pflegegrad zusteht, können Sie hier einsehen. Beachten Sie, dass Sie theoretisch auch einen Teil des Ihnen zustehenden Pflegegeldes für die Finanzierung einsetzen können, z.B. zur Tilgung eines Darlehens oder für Wartungskosten.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bilden die Grundlage für eine möglichst selbstständige Lebensführung auch im Alter oder bei Behinderungen.
- Die häusliche Pflege wird durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglicht oder zumindest erleichtert, eine Überforderung der Pflegepersonen wird vermieden.
- Im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen können Umbaumaßnahmen und der Einbau eines Homelifts gefördert werden.
- Pro Anspruchsberechtigtem zahlt die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro .
- Die Förderungen mehrerer Personen können zusammengelegt werden, falls die Personen zusammenwohnen.
- Voraussetzung ist, dass die Anspruchsberechtigten einen Pflegegrad haben.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es zur Homelift-Förderung?
Grundsätzlich ist Barrierefreiheit gesetzlich verankert. Daher gilt es, im öffentlichen Bereich die Barrierefreiheit langfristig überall sicherzustellen. Gleichzeitig werden diverse Fördermöglichkeiten bereitgestellt, um auch im privaten Umfeld und im Wohnumfeld Barrierefreiheit zu gewährleisten. Neben der Förderung durch Kranken- und Pflegekassen gibt es noch eine Reihe an weiteren Fördermöglichkeiten, die hier vorgestellt werden:
KfW Förderung
Grundsätzlich können bei der KfW Anträge gemäß dem Programm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss – 455-B“ gestellt werden. Damit wären bis zu 6.250 Euro Förderung pro Wohneinheit möglich. Die Fördergelder stehen derzeit jedoch (nicht mehr) zur Verfügung. Sobald es wieder Fördermöglichkeiten gibt, erfahren Sie dies auf der Website der KfW. Anträge auf zinsgünstige Darlehen sind weiterhin möglich.
Wer kann KfW-Förderung beantragen?
- Private Eigentümer von maximal zwei Wohneinheiten.
- Ersterwerber einer frisch sanierten Wohnung.
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aus Privatpersonen.
- Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern (nur mit Zustimmung des Eigentümers)
Wie hoch kann die KfW Förderung sein?
- 10% der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro Antrag
- 12,5% der förderfähigen Investitionskosten für Bauherren eines Eigenheims bei Umbaumaßnahmen als Zuschuss, höchstens 6.250 Euro pro Antrag.
- Außerdem sind noch Kredite bis zu 50.000 Euro als Förderung durch die KfW möglich
In welcher Form erfolgt die KfW-Förderung?
Förderung in Form von Zuschüssen
Die Förderung gemäß 455-B (Zuschuss zu Investitionskosten) ist derzeit nicht möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Website der KfW, ab wann Anträge dieser Art wieder gestellt werden können.
Förderung in Form von Krediten
Förderung ist auch in Form von günstigen Krediten gemäß 159 möglich. Der maximale Kreditbetrag liegt hier bei 50.000 Euro.
Was ist bei Beantragung der KfW-Förderung zu beachten?
Vor der Beantragung muss entschieden werden, ob ein Antrag bei der Pflegekasse oder bei der KfW gestellt werden soll. Es können nicht bei beiden Stellen gleichzeitig Zuschüsse beantragt werden. Daher ist dies im Vorfeld genau abzuwägen. Vorteil der KfW ist, dass die Förderung altersunabhängig und unabhängig von einem Pflegegrad erfolgt. Außerdem sind bis zu 6.250 Euro Förderung möglich bei Eigenheimen und bis zu 5.000 Euro pro Wohnung. Diese Fördermöglichkeit ist daher vor allem interessant, wenn ein Wohngebäude insgesamt barrierefrei mit Hilfe eines Homelifts gestaltet werden soll, die Förderung kann dann per Wohneinheit erfolgen. Es spielt bei der KfW allerdings keine Rolle, ob mehrere Anspruchsberechtigte in einer Wohnung wohnen, dann wäre die Variante über die Pflegekasse mit bis zu 16.000 Euro Zuschüssen sinnvoller.
Alle Anträge müssen vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Daneben ist zu beachten, dass die Anzahl der Wohnungen nach dem Umbau maßgeblich ist. Die Förderung wird pro Wohneinheit gewährt.
Hinterlassen Sie uns einfach Ihre E-Mail Adresse und wir schicken Ihnen im Anschluss unsere umfangreiche Checkliste per Mail zu.
Landesförderung
Das Gesetz über soziale Wohnraumförderung regelt, dass jedes Bundesland eigene Fördermöglichkeiten zur Förderung von Wohneigentum und zusätzliche Fördermittel für Schwerbehinderte bezüglich Bau und Umbau festlegen kann. Voraussetzung ist in der Regel, dass im Haushalt ein Kind (Wohnbau) oder ein Schwerbehinderter (Umbaumaßnahmen, besondere Förderung) lebt. Die Förderung ist einkommensabhängig und es sind sowohl Darlehen als auch Zuschüsse möglich. Seit 2015 ist es auch möglich, Wohn-Riester für den Einbau von Homeliften oder Treppenliften zu nutzen. Erkundigen Sie sich unbedingt frühzeitig, da die Anträge vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden müssen.
Regionale Förderung
Neben Krediten und Landesförderung bieten auch manche Regionen oder Städte Förderungen zum barrierefreien Ausbau von Wohnungen oder Gebäuden an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, ob es diese Möglichkeit in Ihrer Region gibt.
Institutionelle Förderungen
Falls die Beeinträchtigungen, die den Einbau eines Homelifts notwendig machen, durch Unfälle, Berufsunfälle oder durch Kriegsfolgen bedingt sind, gibt es weitere Fördermöglichkeiten.
Arbeitsunfälle
Falls ein Arbeitsunfall der Grund für eine Beeinträchtigung war, kann eine Förderung durch die zuständige Berufsgenossenschaft beantragt werden.
Verkehrsunfälle
Falls ein Verkehrsunfall Beeinträchtigungen nach sich gezogen hat, kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Anspruch genommen werden.
Kriegsverletzungen oder Verletzungen aus dem Wehrdienst
Bei Verletzungen aus Krieg oder Wehrdienst können Anträge bei den Landeswohlfahrtsverbänden oder den Hauptfürsorgestellen eingereicht werden.
Steuervorteile
Wer einen behindertengerechten Umbau vornehmen möchte, kann den entstandenen Aufwand als sogenannte „Außergewöhnliche Belastungen“ bei der eigenen Einkommenssteuererklärung angeben. Dazu gibt es jedoch einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Es können nur Kosten angegeben werden, die nicht von der Kranken- oder Pflegekasse oder von anderen Stellen übernommen wurden.
- Die Kosten müssen eine – gemessen am Einkommen – zumutbare Belastung überschreiten.
- Eine Person im Haushalt muss einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis (mit Beeinträchtigung beim Gehen) vorlegen können. Alternativ kann ein vor dem Einbau erstelltes Attest eingereicht werden, dass die Notwendigkeit der Maßnahme belegt.
Weitere wichtige Fragen zum Thema Homelift-Förderung
Wann beantragt man am besten die Förderung für Homelifte?
Alle Förderungen setzen voraus, dass die Antragstellung vor dem Einbau erfolgt. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig und stellen Sie alle Förderanträge vor Beauftragung der Baumaßnahme.
Muss man einen Pflegegrad haben, um Homelift-Förderung zu erhalten?
Um eine Förderung über die Pflegekassen zu beantragen, benötigen Sie tatsächlich einen Pflegegrad. Früher gab es die sogenannten Pflegestufen, diese wurden neu eingeteilt und heißen nun Pflegegrade. Bevor Sie über die Pflegekasse Zuschüsse beantragen, sollten Sie zunächst einen Pflegegrad beantragen. Für andere Förderungsmöglichkeiten ist nicht immer zwingend ein Pflegegrad notwendig, da Maßnahmen zur Barrierefreiheit auch allgemein gefördert werden.
Reicht ein Schwerbehindertenausweis, um Förderung für einen Homelift beantragen zu können?
Es gibt durchaus Förderungen, die nur bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises (mindestens 50%) gewährt werden. Die Abwicklung läuft hier über die Sozial- und Versorgungsämter und ist unter anderem auch von der finanziellen Situation des Beantragenden abhängig. Weiterhin sind Förderungen durch die KfW und regionale Institutionen möglich. Für Förderungen durch die Pflegekassen und Krankenkassen ist auf jeden Fall ein Pflegegrad notwendig, hier reicht der Schwerbehindertenausweis allein nicht aus.
Bekommt man auch Fördergelder für die Wartung eines Homelifts?
Homelifte sind grundsätzlich wartungsarm. Trotzdem sind regelmäßige Wartungen notwendig. Separate Förderleistungen gibt es dazu nicht, allerdings kann theoretisch Pflegegeld dazu verwendet werden. Perfekta Lift berät Sie schon im Vorfeld, welche Wartungen anfallen. In der Regel wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Der hauseigene Wartungsdienst von Perfekta Lift nimmt dann die Wartungen gewissenhaft und in regelmäßigen Abständen vor. Sie brauchen sich darum dann nicht zu kümmern.
Werden außer Homelifte auch Treppenlifte oder andere Lifte gefördert?
Grundsätzlich gelten alle Fördermöglichkeiten für sämtliche Maßnahmen, die Barrierefreiheit ermöglichen. Dazu gehören neben Homeliften auch Treppenlifte, Plattformlifte usw. sowie sämtliche Umbaumaßnahmen, die wohnumfeldverbessernd sind und den Verbleib in der gewohnten Umgebung erleichtern können.
Fazit
Ein Homelift kann Ihr weiteres Leben in der gewohnten Umgebung erleichtern oder sogar erst ermöglichen. Ein solcher Lift lässt sich fast überall einbauen und benötigt viel weniger Platz, als Sie vielleicht annehmen. Wir beraten Sie gerne! Die Kosten für den Einbau lassen sich durch diverse Möglichkeiten der Förderung minimieren. Prüfen Sie, welche Fördermöglichkeiten für Sie persönlich in Frage kommen könnten. Melden Sie sich gerne bei uns zu einer unverbindlichen und kostenlosen ersten Beratung.