Zuschuss Lift bei Pflegegrad – Wie beantragen?

Wenn mit zunehmendem Alter oder durch Erkrankungen Pflegebedürftigkeit auftritt, kann der Verbleib in der gewohnten Umgebung erschwert werden. Falls es daran liegt, dass Treppenstufen und ähnliche Barrieren nicht mehr selbständig überwunden werden können, bietet sich der Einbau eines Lifts an. Allerdings stellt die Anschaffung eine nicht unerhebliche Investition dar. Aber es gibt Hilfe: Die Pflegekassen zahlen in der Regel einen Zuschuss für einen Lift bei Pflegegrad. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte darüber, wie viel Zuschuss möglich ist, wie die Beantragung abläuft und warum die Höhe des Pflegegrades nicht entscheidend ist für die Höhe des Zuschusses.

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Zuschuss Lift bei Pflegegrad – Wie beantragen?

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Wenn mit zunehmendem Alter oder durch Erkrankungen Pflegebedürftigkeit auftritt, kann der Verbleib in der gewohnten Umgebung erschwert werden. Falls es daran liegt, dass Treppenstufen und ähnliche Barrieren nicht mehr selbständig überwunden werden können, bietet sich der Einbau eines Lifts an. Allerdings stellt die Anschaffung eine nicht unerhebliche Investition dar. Aber es gibt Hilfe: Die Pflegekassen zahlen in der Regel einen Zuschuss für einen Lift bei Pflegegrad. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte darüber, wie viel Zuschuss möglich ist, wie die Beantragung abläuft und warum die Höhe des Pflegegrades nicht entscheidend ist für die Höhe des Zuschusses.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Die Pflegekassen zahlen nur bei einem Pflegegrad Zuschüsse zum Einbau eines Lifts.
  • Maximal sind 4.000 Euro Zuschuss pro Person und bis zu 16.000 Euro insgesamt möglich, falls mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben.
  • Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig davon, welcher Pflegegrad vorliegt.
  • Zusätzlich können die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung für Einbau und Wartung eines Lifts genutzt werden.
  • Alternativ sind Förderungen durch die KfW möglich.

Welche Zuschüsse gibt es bei einem Pflegegrad zum Lift?

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, können sogenannte “Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen” durch die Pflegekassen unterstützt werden. So können zum Beispiel Lifte eingebaut werden, um Treppensteigen zu ersetzen oder auch Badezimmer barrierefrei umgebaut werden. Die Pflegekassen zahlen hier bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro pflegebedürftige Person und pro Maßnahme. Eine erneute Förderung kann nur dann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert.

Wer zahlt den Zuschuss zum Lift bei einem Pflegegrad?

Falls einer der Pflegegrade vorliegt (es reicht theoretisch schon Pflegegrad 1), bezahlt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss zu einem Lift oder zu anderen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Wichtig ist dabei, dass der Lift oder die Umbauten den Verbleib in der bisherigen Wohnung ermöglichen.
Der Antrag ist zunächst formlos möglich und sollte unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen.

Wie hoch sind die Zuschüsse zum Lift bei einem Pflegegrad maximal?

Die Zuschüsse der Pflegekasse für einen Lift (egal welche Art von Lift) oder für sonstige Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen betragen maximal 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person. Falls mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, sind bis zu maximal 16.000 Euro Zuschuss möglich.

Ist die Höhe des Zuschusses zum Lift abhängig vom Pflegegrad?

Der Zuschuss wird von der Pflegekasse unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad gewährt, es muss lediglich ein Pflegegrad vorliegen. Entscheidend ist dabei, dass die Pflegebedürftigkeit sich auf die Mobilität bezieht und der Lift den Verbleib in der bisherigen Wohnumgebung ermöglichen kann.

Wann muss der Antrag auf einen Zuschuss für Lift bei Pflegegrad gestellt werden?

Stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse unbedingt, bevor der Lift eingebaut wird. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Beantragung, da Sie so schon früh wissen, ob und wie viel die Pflegekasse tendenziell an Zuschuss zahlt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie das Geld auf jeden Fall bekommen. Manchmal werden Anträge allein aufgrund von Formfehlern oder aufgrund des falschen Zeitpunktes der Beantragung abgelehnt.

Kann die Pflegekasse den Antrag auf Zuschuss zum Lift ablehnen?

Tatsächlich lehnen die Pflegekassen in manchen Fällen Anträge für Zuschüsse für den Lift ab. Oft handelt es sich dabei um Ablehnungen aufgrund von Formfehlern, weil zum Beispiel der Antrag erst nach dem Einbau gestellt wurde oder bereits vorher eine andere Maßnahme gefördert wurde. Falls kein Pflegegrad vorliegt, wird der Antrag ebenfalls abgelehnt.

Weiterhin muss ein klarer Bedarf vorliegen. Falls zum Beispiel alle wichtigen Räume einer Wohnung inklusive Badezimmer ebenerdig und barrierefrei erreichbar sind und nur ein Hobbyraum im Keller nicht, wird der Antrag in der Regel abgelehnt. Das Gleiche gilt, wenn zwar ein Pflegegrad vorhanden ist, die Beeinträchtigungen sich jedoch nicht auf die Mobilität beziehen.

Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab und rechtzeitig bei der Pflegekasse nach den Fördermöglichkeiten für Ihren individuellen Fall.

Tipp: Falls keine Förderung durch die Pflegekassen möglich ist, können alternativ zinsgünstige Darlehen bei der KfW beantragt werden!

Welche Lifte werden mit einem Zuschuss gefördert?

Der Zuschuss der Pflegekasse zu einem Lift ist nicht abhängig von einem bestimmten Lift, dies gilt auch für die Höhe des Zuschusses. Maximal werden 4.000 Euro Zuschuss pro Person gewährt, egal, ob Sie sich für einen Treppenlift, Homelift, Plattformlift, Hublift oder Mini Aufzug entscheiden.

Sonderinfo: Was bedeutet Pflegegrad?

Mit Hilfe der sogenannten Pflegegrade wird die Pflegebedürftigkeit von Personen beschrieben. Die Pflegegrade reichen dabei von 1 bis 5 und ersetzen und erweitern die vorher geltende Einteilung in Pflegestufen von 1 bis 3.

Welchen Pflegegrad brauche ich für einen Zuschuss zum Lift?

Im Grunde genommen reicht es aus, überhaupt einen Pflegegrad zu haben. Somit kann Pflegegrad 1 theoretisch genügen, um einen Zuschuss für einen Lift zu erhalten. Wichtiger als die Höhe des Pflegegrades ist die tatsächliche Bedürftigkeit für einen Lift und entsprechende Einschränkungen im Bereich der Mobilität.

Weitere wichtige Fragen zum Thema Pflegegrade und Lift

Wir haben hier für Sie einige weitere wichtige Fragen zum Thema Lift bei Pflegegrad zusammengestellt:

Wie hoch ist der Zuschuss zum Treppenlift bei Pflegegrad 2?

Der maximale Zuschuss zu einem Lift als Teil der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen beträgt 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person. Falls mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt zusammenwohnen (zum Beispiel als Senioren-WG), sind maximal 16.000 Euro (also maximal 4 x 4.000 Euro) an Zuschüssen möglich. Bei Ehepartnern wären somit 8.000 Euro Zuschuss (2 x 4.000 Euro) maximal erhältlich.

Wie hoch ist der Zuschuss bei Pflegegrad 3?

Bei häuslicher Pflege erhalten Personen mit Pflegegrad 3 an Geldleistungen 545 Euro (Stand: 2023) pro Monat. Zusätzlich können, wie bei allen Pflegegraden, bis zu 4.000 Euro Zuschuss zum Einbau eines Liftes bei der Pflegekasse beantragt werden. Selbstverständlich können die monatlichen Geldleistungen auch zusätzlich zur Finanzierung von Einbau und Wartung eines Lifts verwendet werden. Bei Pflegegrad 2 beträgt die monatliche Geldleistung 316 Euro, bei Pflegegrad 4 wären es 728 Euro und bei Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro.

Welche Förderungen für Lifte kann man allgemein beantragen?

Neben den Zuschüssen der Pflegekassen zum Einbau eines Lifts können zusätzlich noch Förderanträge bei Kommunen und Institutionen gestellt werden. Hier empfiehlt es sich, einfach formlos anzufragen, die Regelungen sind regional unterschiedlich. Alternativ zur Beantragung bei der Pflegekasse (nicht gleichzeitig!) sind Anträge auf günstige Darlehen bei der KfW möglich. Dies lohnt sich vor allem, falls kein Pflegegrad vorliegt oder falls in einem Haus mehrere Wohneinheiten vorhanden sind. Eine Übersicht über alle Förderungen für Lifte finden Sie hier.

Fazit

Der Einbau eines Lifts kann den Alltag immens erleichtern, wenn aufgrund von Alter oder körperlichen Einschränkungen das Treppensteigen zunehmend schwerfällt. Falls ein Pflegegrad vorliegt, zahlen die Pflegekassen auf Antrag einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro pro pflegebedürftige Person für einen Lift. Nutzen Sie diese Chance auf einen komfortablen Verbleib in Ihrer gewohnten Umgebung und stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Einbau. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an!

Frau Langen

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Langen

Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
h.langen@perfekta-lift.de

2024-03-11T10:10:39+01:00
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