Neues BGH-Urteil: Aufzug in Eigentümergemeinschaften jetzt ohne Mehrheitsbeschluss möglich!
Wenn ein Lift in eine Immobilie eingebaut werden soll, die einer Eigentümergemeinschaft gehört, war bisher stets eine Zustimmung der Mehrheit der Eigentümer notwendig. Das hat sich jetzt geändert, laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur noch in absoluten Ausnahmefällen die Genehmigung verweigern kann. Erfahren Sie hier mehr über dieses neue Urteil und über die neuen Chancen für mehr Komfort und mehr Barrierefreiheit durch Lifte in Eigentümergemeinschaften.