Plattformlift-Förderung: Kostenträger und Rechtsansprüche für Rollstuhlnutzer
Ein Plattformlift transportiert Rollstuhlnutzer samt Rollstuhl entlang des Treppenverlaufs. Er kommt damit häufig in Situationen zum Einsatz, die sich von der klassischen Treppenlift-Konstellation unterscheiden: Betroffen sind oft jüngere Menschen mit einer Behinderung, nicht selten ohne Pflegegrad – und der Lift muss häufig in einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus installiert werden.
Beides hat Folgen für die Finanzierung. Zum einen kommen andere Kostenträger als die Pflegekasse infrage. Zum anderen stellt sich vor der Förderfrage oft zuerst die Frage, ob der Einbau überhaupt gestattet werden muss – und hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch, den viele nicht kennen.
Plattformlift-Förderung: Kostenträger und Rechtsansprüche für Rollstuhlnutzer
Ein Plattformlift transportiert Rollstuhlnutzer samt Rollstuhl entlang des Treppenverlaufs. Er kommt damit häufig in Situationen zum Einsatz, die sich von der klassischen Treppenlift-Konstellation unterscheiden: Betroffen sind oft jüngere Menschen mit einer Behinderung, nicht selten ohne Pflegegrad – und der Lift muss häufig in einem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus installiert werden.
Beides hat Folgen für die Finanzierung. Zum einen kommen andere Kostenträger als die Pflegekasse infrage. Zum anderen stellt sich vor der Förderfrage oft zuerst die Frage, ob der Einbau überhaupt gestattet werden muss – und hier gibt es einen gesetzlichen Anspruch, den viele nicht kennen.
Wenn kein Pflegegrad vorliegt: die Eingliederungshilfe
Der Zuschuss der Pflegekasse setzt einen Pflegegrad voraus. Viele Rollstuhlnutzer haben jedoch keinen Pflegegrad, obwohl sie erheblich in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Für sie kann die Eingliederungshilfe der zuständige Weg sein.
Die Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderungen eine selbstständige Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dazu gehören ausdrücklich auch Leistungen für die Anpassung von Wohnraum. Ein Plattformlift, der es ermöglicht, die eigene Wohnung selbstständig zu erreichen oder alle Räume des Hauses zu nutzen, kann darunter fallen.
- Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe, in der Praxis meist beim Sozialamt oder Landschaftsverband angesiedelt.
- Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig – die Freibeträge liegen jedoch deutlich höher als in der Sozialhilfe.
- Die Eingliederungshilfe ist nachrangig: Vorrangige Träger wie Pflegekasse oder Landesförderprogramme müssen zuerst geprüft werden.
Ihr Rechtsanspruch auf den Einbau
Ein Plattformlift wird häufig im Treppenhaus eines Mehrparteienhauses benötigt und befindet sich damit außerhalb der eigenen Wohnräume. In solchen Fällen ist die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Miteigentümer erforderlich. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es sich nicht lediglich um eine Frage des Entgegenkommens handelt, sondern auch um die berechtigte Möglichkeit, die notwendige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Als Mieterin oder Mieter: § 554 BGB
Seit der Mietrechtsreform 2020 regelt § 554 BGB, dass Mieter vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen können, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das umfasst ausdrücklich auch Lösungen für den Zugang, etwa im Treppenhaus oder am Hauseingang.
Der Anspruch entfällt nur, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten ist. Wichtig: Der Anspruch richtet sich auf die Erlaubnis – nicht darauf, dass der Vermieter selbst baut oder zahlt. Gibt es mehrere mögliche Lösungen, kann in der Regel nur die mit dem geringsten Eingriff verlangt werden. Nach Vertragsende besteht grundsätzlich eine Rückbaupflicht.
Historischer Hintergrund: Wegbereiter war die sogenannte Treppenlift-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000, in der einer querschnittsgelähmten Mieterin unter Hinweis auf das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes ein solcher Anspruch zugesprochen wurde.
In der Eigentümergemeinschaft: § 20 WEG
Befindet sich die Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft und betrifft der Einbau das Gemeinschaftseigentum – beim Treppenhaus ist das regelmäßig der Fall –, reicht die mietrechtliche Erlaubnis allein nicht aus. Zusätzlich ist ein Gestattungsbeschluss nach § 20 WEG erforderlich. Verweigert die Gemeinschaft diesen, kommt notfalls eine Beschlussersetzungsklage nach § 44 WEG in Betracht.
Planen Sie diesen Schritt zeitlich mit ein: Beschlussfassung und Förderantrag müssen beide vor dem Beginn der Maßnahme erledigt sein.
Pflegekasse und KfW – kurz zusammengefasst
- Pflegekasse: bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person. Argumentieren Sie hier konkret mit der selbstständigen Lebensführung im Rollstuhl.
- KfW: Plattformlifte sind im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen“ ausdrücklich genannt. Der Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft, der Förderkredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit steht weiterhin offen – gerade bei den höheren Investitionssummen eines Plattformlifts eine relevante Option.
Die Programmdetails, Antragsreihenfolge und Kombinationsregeln finden Sie gebündelt auf unserer Übersichtsseite.
Technische Machbarkeit vor dem Förderantrag klären
Anders als beim schmalen Sitzlift beansprucht die Plattform im eingeklappten wie im ausgeklappten Zustand spürbar Platz im Treppenhaus. In Mehrparteienhäusern ist deshalb vorab zu prüfen, ob die nutzbare Treppenlaufbreite und der bauordnungsrechtlich geforderte Rettungsweg gewahrt bleiben. Diese Prüfung sollte vor der Antragstellung erfolgen – sie entscheidet darüber, welche Ausführung überhaupt genehmigungsfähig ist und damit auch, was Sie beantragen.
Weitere Informationen zu Preisen und Einflussfaktoren finden Sie auf unserer Seite Plattformlift Kosten.
Häufige Fragen
Bekomme ich eine Förderung ohne Pflegegrad?
Ja, das ist möglich. Ohne Pflegegrad entfällt zwar der Zuschuss der Pflegekasse, aber die Eingliederungshilfe und der KfW-Förderkredit 159 sind nicht an einen Pflegegrad gebunden.
Mein Vermieter ist gegen den Einbau. Habe ich eine Handhabe?
Nach § 554 BGB können Sie die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Der Anspruch entfällt nur bei Unzumutbarkeit für den Vermieter. Lassen Sie sich im Konfliktfall rechtlich beraten.
Wer zahlt, wenn ich den Anspruch durchsetze?
Der Anspruch richtet sich auf die Erlaubnis, nicht auf die Kostenübernahme. Die Finanzierung läuft weiterhin über die genannten Fördermöglichkeiten.
Was gilt in einer Eigentümergemeinschaft?
Betrifft der Einbau das Gemeinschaftseigentum, ist zusätzlich ein Gestattungsbeschluss nach § 20 WEG nötig. Planen Sie dafür ausreichend Vorlauf ein.
Werden auch Plattformlifte im Außenbereich gefördert?
Grundsätzlich ja, sofern die Maßnahme Barrieren reduziert. Die konkrete Ausführung muss die Bedingungen des jeweiligen Programms erfüllen.
Muss ich vor dem WEG-Beschluss schon den Förderantrag stellen?
Beides muss vor Maßnahmenbeginn abgeschlossen sein. Praktisch empfiehlt es sich, parallel zu arbeiten und die Bewilligungen abzuwarten, bevor verbindlich beauftragt wird.
Wäre eine andere Liftart günstiger?
Der Plattformlift ist die richtige Wahl, wenn Sie im Rollstuhl sitzend eine Treppe überwinden müssen. Je nach baulicher Situation können jedoch andere Lösungen wirtschaftlicher oder einfacher umzusetzen sein:
Homelift – wenn mehrere Etagen zu verbinden sind oder das Treppenhaus für eine Plattform zu schmal ist.
Treppenlift – wenn selbstständiges Sitzen und Umsetzen möglich ist, in der Regel die kostengünstigste Variante.
Hublift / Hebebühne – wenn es nur um wenige Stufen oder einen begrenzten Höhenunterschied geht, etwa am Hauseingang. Meist deutlich kompakter.
Wir prüfen bei der Vor-Ort-Beratung, welche Liftart in Ihrem Treppenhaus technisch umsetzbar ist – das ist auch für den Förderantrag die entscheidende Vorarbeit.
Fazit
Beim Plattformlift lohnt sich der Blick über die Pflegekasse hinaus: Die Eingliederungshilfe kann auch ohne Pflegegrad greifen, und der KfW-Kredit deckt größere Investitionen ab. Ebenso wichtig wie die Förderung ist die rechtliche Vorbereitung – als Mieter wie als Wohnungseigentümer haben Sie stärkere Ansprüche, als oft angenommen wird.

Ihre Ansprechpartnerin
Heike Langen
Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
h.langen@perfekta-lift.de

