Pflegegrad – Erklärung
Definition
Beim Pflegegrad handelt es sich um die offizielle Einstufung des Pflegebedarfs einer Person im deutschen Pflegesystem. Seit der Pflegereform 2017 ersetzt der Pflegegrad die früheren Pflegestufen. Es gibt fünf Pflegegrade (1 bis 5), die den Schweregrad der Beeinträchtigungen hinsichtlich der Selbstständigkeit sowie in Bezug auf die noch vorhandenen Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person widerspiegeln.
Wer stellt den Pflegegrad fest?
Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Dazu wird die pflegebedürftige Person in ihrem Wohnumfeld (zuhause oder im Pflegeheim) aufgesucht. Anschließend erfolgt anhand eines Gutachtens die Einstufung, die sich im Zeitverlauf verändern kann.
Rechtliche Grundlagen Pflegegrad
Die rechtlichen Grundlagen für die Pflegegrade sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) festgelegt. Hier regelt insbesondere der § 15 SGB XI die Einstufung in Pflegegrade und die Ermittlung der jeweiligen Pflegebedürftigkeit.
Bedeutung des Pflegegrads
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen der Pflegeversicherung für eine pflegebedürftige Person zur Verfügung gestellt werden. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die gewährten Unterstützungsleistungen. Diese reichen von finanziellen Zuschüssen und Sachleistungen bis hin zu Pflegehilfsmitteln.
Zusammenhang Pflegebedarf und Pflegegrad
Der Pflegebedarf wird aufgrund der Einstufung in einen der fünf Pflegegrade festgelegt, mit einem höheren Pflegegrad sind entsprechend ein höherer Pflegebedarf und ein höheres Pflegegeld verbunden. Der Pflegegrad bildet somit die Grundlage für die Finanzierung und Organisation der Pflege.
Pflegegeld nach Pflegegrad
Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses variiert je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 € monatlich
- Pflegegrad 3: 573 € monatlich
- Pflegegrad 4: 765 € monatlich
- Pflegegrad 5: 947 € monatlich
Das Pflegegeld dient in diesem Fall als finanzielle Anerkennung für die Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen. Auf Wunsch kann Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gewinnen dadurch mehr Flexibilität bei der Organisation der Pflege. Erfahrungsgemäß steigt mit zunehmendem Pflegegrad der Bedarf an professionellen Pflegedienstleistungen.
Bedeutung des Pflegegrads für die Förderung von Liften durch Pflegekassen
Ein genehmigter Pflegegrad ist Voraussetzung, um Zuschüsse der Pflegekasse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zu beantragen, dazu gehören zum Beispiel der Einbau eines Lifts oder die barrierefreie Gestaltung des Badezimmers. Die Pflegekasse kann dabei bis zu 4.180 € pro Maßnahme und pro pflegebedürftige Person übernehmen. Insgesamt sind bis zu 16.720 € an Zuschüssen möglich, falls mehrere Personen mit Pflegegrad in einer Wohnung leben. Ziel der Hilfen ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der betroffenen Person zu erhalten und den Verbleib in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Mehr Informationen zu Förderungen von Liften durch die Pflegekassen erhalten Sie hier.
Bedeutung des Pflegegrads für Förderungen durch die KfW
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen, zum Beispiel mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“. Zwar ist ein Pflegegrad nicht in jedem Fall eine zwingende Voraussetzung, erhöht jedoch die Chancen auf Förderung und kann bei der Antragstellung als Nachweis für den Bedarf dienen.
Achtung: Eine Maßnahme kann nicht gleichzeitig durch die Pflegekassen und durch die KfW gefördert werden, daher ist eine vorherige Prüfung, welche Zuschüsse möglich sind, unbedingt ratsam. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Zusammenhang zwischen Pflegegrad und Kosten im Pflegeheim
Wer in einem Pflegeheim lebt, erhält sogenannte Pflegesachleistungen, diese sind abhängig vom Pflegegrad und decken nur einen Teil der tatsächlichen Heimkosten. Zusätzlich müssen Bewohner einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) leisten, der unabhängig vom Pflegegrad anfällt. Für den zu zahlenden Eigenanteil ist der Pflegegrad bei Heimunterbringung dementsprechend nicht relevant, für das Heim bildet der Pflegegrad jedoch den Rahmen für die Höhe der durch die Pflegeversicherung übernommenen Pflegekosten. Pflegebedürftige mit höherem Pflegegrad erhalten mehr Leistungen, müssen jedoch trotzdem mit einem gleichbleibend hohen Eigenanteil rechnen.
Fazit
Der Pflegegrad ist ein zentrales Instrument im deutschen Pflegesystem. Er entscheidet nicht nur über finanzielle Leistungen wie Pflegegeld und Sachleistungen, sondern beeinflusst auch die Unterstützung beim Einbau von Liften oder bei der Herstellung von mehr Barrierefreiheit im Wohnbereich durch Pflegekassen und KfW. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist die Einstufung in den passenden Pflegegrad entscheidend, um bedarfsgerechte Hilfe und Entlastung zu erhalten.

Ihre Ansprechpartnerin
Heike Langen
Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
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