Pflegegeld – Wann gibt es wie viel?
Beim Pflegegeld handelt es sich um eine zentrale Leistung der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland.
Definition Pflegegeld
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse für die häusliche Pflege im Wohnumfeld gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung der Leistung ist das Vorliegen eines Pflegegrades, die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Grad des Pflegebedarfs. Durch Pflegegeld unterstützte Pflege wird von nicht-professionellen Pflegepersonen, wie zum Beispiel Angehörigen und Freunden, gewährt. Damit bietet das Pflegegeld eine Alternative oder Ergänzung zu professionellen Pflegediensten und stärkt die Eigenverantwortung der Betroffenen.
Rechtliche Bestimmungen zum Pflegegeld
Das Pflegegeld ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Anspruch haben Personen, die von ihrer Pflegekasse in einen Pflegegrad eingestuft wurden und ihre Pflege im häuslichen Umfeld organisieren. Die Leistung wird monatlich ausgezahlt und ist zweckgebunden für pflegerische Versorgung. Voraussetzung ist zudem, dass die Pflege durch eine nicht-gewerbliche Pflegeperson erfolgt, meist Angehörige oder nahestehende Personen.
Zusammenhang Pflegegeld & Pflegegrad
Voraussetzung für die Gewährung von Pflegegeld ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Dieser wird nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst (MD) festgelegt, die Höhe des Pflegegeldes hängt direkt vom Pflegegrad ab, der den Umfang der Pflegebedürftigkeit widerspiegelt.
Höhe des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird von der zuständigen Pflegekasse ausgezahlt und kann von den Pflegebedürftigen selbstbestimmt genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege von nicht-professionellen Personen (Angehörige, private Bekannte o.ä.) durchgeführt wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 347 Euro
- Pflegegrad 3: 599 Euro
- Pflegegrad 4: 800 Euro
- Pflegegrad 5: 990 Euro
(Hinweis: Alle Angaben Stand 2025)
- Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, es werden jedoch gewisse anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten angeboten, wie zum Beispiel Begleitung, Haushaltshilfen usw.
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen von professionellen Pflegeanbietern kombiniert werden, dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können so mehr Flexibilität bei der Organisation der Pflege erzielen.
Verwendung von Pflegegeld
Das Pflegegeld dient der Organisation der Pflege. Typische Verwendungsmöglichkeiten sind:
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Pflegepersonen
- Finanzielle Zuwendungen als Anerkennung für pflegende Angehörige
- Ergänzung von Leistungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Finanzierung & Wartung von Liften, wie zum Beispiel Homelift, Treppenlift oder Plattformlift (zusätzliche Förderungen zum Einbau von Liften können ebenfalls bei den Pflegekassen beantragt werden)
Wichtig:
- Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen durch professionelle Anbieter (Pflegedienst o.ä.) kombiniert werden. Das Pflegegeld wird dann lediglich prozentual gekürzt, abhängig davon, wie viel Prozent der für die außerhäusliche Pflege zur Verfügung stehenden Beträge genutzt wurden.
- Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren, Medikamentengabe, Inkontinenzversorgung und vieles mehr werden in der Regel zusätzlich von den Krankenkassen nach Verordnung übernommen.
- Darüber hinaus stehen Pflegebedürftigen Zuschüsse bzw. bestimmte Summen für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel usw. zu. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei den Pflegekassen.
Kontrolle der Ausgabe des Pflegegeldes
Die Verwendung des Pflegegeldes muss nicht im Detail nachgewiesen werden. Es sind jedoch regelmäßige Beratungstermine durch Fachkräfte vorgeschrieben, um die Qualität der Pflege sicherzustellen
Weitere Tipps zum Thema Pflegegeld
Pflegegeld wird nur auf Antrag und nur bei Vorlage eines Pflegegrades gewährt. Daher sollte unbedingt Folgendes beachtet werden:
Antragstellung frühzeitig vornehmen
Wer Pflege benötigt, sollte möglichst frühzeitig einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Leistungen werden nicht rückwirkend, sondern lediglich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
- Pflegeberatung nutzen
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder weitere anerkannte Beratungsstellen. Während des Bezugs von Pflegegeld ist eine regelmäßige Beratung durch Fachkräfte vorgeschrieben. - Wohnraum barrierefrei anpassen
Pflegebedürftigkeit geht häufig mit der Notwendigkeit von mehr Barrierefreiheit im Wohnumfeld einher. Für den barrierefreien Umbau von Wohnraum (z. B. Lift, Badezimmer Umbau usw.) können bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person bei der Pflegekasse beantragt werden. Mehr Informationen zu Förderungen für Lifte gibt es hier. - Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen
Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 131 € Entlastungsbetrag (Stand: 2025) zu, dieser kann z.B. für Alltagshelfer oder Haushaltshilfen verwendet werden. Dafür sind allerdings einige Voraussetzungen zu erfüllen, so müssen die Helfer zertifiziert sein. Auskünfte dazu gibt es bei der Pflegeberatung. - An Pflegekursen für Angehörige teilnehmen
Die Pflegekassen bieten häufig kostenlose Kurse an, um pflegende Angehörige besser auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Fazit
Pflegegeld bleibt eine der wichtigsten Unterstützungen für die häusliche Pflege. Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad ab und wird in regelmäßigen Abständen angehoben. Die Leistung trägt zu mehr Selbstbestimmung bei der Pflegeorganisation bei und ermöglicht in vielen Fällen einen Verbleib in den eigenen vier Wänden. Durch das Pflegegeld und weitere Zuschüsse kann der Einbau eines Lifts leichter finanziert werden. Nutzen Sie diese Chance auf einen Verbleib in der gewohnten Umgebung!

Ihre Ansprechpartnerin
Heike Langen
Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
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