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Pflegebedarf – Erklärung2025-11-17T15:47:19+01:00

Pflegebedarf – Erklärung

Definition

Der Begriff Pflegebedarf bezeichnet den Umfang und die Art der Unterstützung, die eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, altersbedingter Gebrechen oder Behinderungen im Alltag benötigt. Sowohl körperliche als auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen können dazu führen, dass Betroffene bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Alltagsbewältigung auf Hilfe angewiesen sind.

Rechtliche Bestimmungen zum Pflegebedarf

In Deutschland ist der Pflegebedarf im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Seit der Pflegereform im Jahr 2017 werden Pflegebedürftige nicht mehr nur nach körperlichen, sondern auch nach kognitiven und psychischen Einschränkungen beurteilt. Die rechtliche Grundlage stellt sicher, dass Menschen mit Pflegebedarf individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung erhalten.

Zusammenhang Pflegebedarf und Pflegegrad

Der Pflegebedarf wird in der Regel durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD) festgestellt und ist Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit widerspiegeln. Der Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der Pflegekasse gestellt, die daraufhin eine Begutachtung veranlasst.

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen zusteht, wenn sie im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder anderen ehrenamtlich tätigen Personen gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

(Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, bietet jedoch anderweitige Unterstützungsleistungen)

Das Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden, dies wird als Kombinationsleistung bezeichnet. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gewinnen dadurch mehr Flexibilität bei der Organisation der Pflege.

Hilfsmittel zur Pflege

Zur Unterstützung sowohl von Pflegebedürftigen als auch der zu pflegenden Personen steht eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung. Diese können helfen, den Alltag sicherer, komfortabler und barrierefreier zu gestalten.

Wichtige Hilfsmittel in den Bereichen Mobilität und häusliche Pflege sind:

  • Homelifte
    Diese senkrecht verlaufenden Lifte ermöglichen es, Etagen barrierefrei zu überwinden und bieten eine besonders komfortable Lösung, das Treppensteigen zu umgehen. Mit einem Homelift können auch Personen im Rollstuhl sicher transportiert werden.
  • Treppenlifte
    Der Treppenlift als Sitzlift ist eine der bekanntesten Lösungen zur Überwindung von Treppen im Innen- und Außenbereich. Dieser Lift wird entlang des Treppenverlaufs installiert und kann eine Person sitzend transportieren.
  • Plattformlifte
    Plattformlifte werden entlang von Treppen installiert und eignen sich sowohl für Personen und Lasten als auch für Rollstuhlnutzer. Sie ermöglichen einen sicheren Transport auf einer ausreichend großen Plattform.
  • Hublifte
    Hublifte bewegen sich vertikal und transportieren auf einer nach oben offenen Plattform sowohl Rollstuhlfahrer als auch Personen und Lasten. Diese Lifte sind ideal für geringe Höhenunterschiede bis zu 2,99 m, dies entspricht ungefähr einer Etage, bei Wohnungen oder Terrassen mit Zwischenebenen kann ein Zwischenhalt eingerichtet werden. Hublifte, auch Hebebühnen genannt, können sowohl im Außen- als auch im Innenbereich installiert werden.
  • Pflegebetten
    Pflegebetten sind häufig elektrisch verstellbar und erleichtern sowohl den pflegenden Personen als auch der pflegebedürftigen Person das Aufstehen und die Pflege.
  • Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Einlagen, Duschhocker usw.
    Darüber hinaus stehen vielfältige Hilfsmittel zur Verfügung, die die tägliche Pflege erleichtern, wie zum Beispiel Rollatoren, Rollstühle, Greifhilfen und vieles mehr.

Die Kostenübernahme für solche Hilfsmittel kann, je nach Pflegebedarf und ärztlicher Einschätzung, von den Pflegekassen bezuschusst werden.

Weitere Tipps zum Thema Pflegebedarf

Um den Pflegebedarf optimal abzudecken, sollten folgende Tipps beachtet werden:

  • Frühzeitige Antragstellung
    Wer Pflege benötigt, sollte möglichst früh einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, da Leistungen nur ab Antragstellung rückwirkend gewährt werden.
  • Pflegeberatung nutzen
    Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine kostenlose und individuelle Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder andere, anerkannte Beratungsstellen.
  • Wohnraumanpassung fördern lassen
    Für den barrierefreien Umbau von Wohnraum (z. B. Einbau eines Liftes oder Umbau des Badezimmers) können Pflegebedürftige bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme und Person von der Pflegekasse erhalten oder alternativ Förderungen durch die KfW beantragen. Weitere Informationen zu Förderungen gibt es hier.
  • Entlastungsbetrag nutzen
    Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 stehen monatlich 125 € Entlastungsbetrag zu, etwa für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.
  • Pflegekurse für Angehörige
    Viele Pflegekassen bieten kostenlose Kurse an, um pflegende Angehörige auf ihre Aufgaben vorzubereiten.

Fazit

Pflegebedarf ist ein zentrales Thema in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit Leistungsansprüchen und unterstützenden Hilfsmitteln erleichtert es Pflegebedürftigen und Angehörigen, den Alltag zu meistern. Moderne technische Hilfsmittel wie Homelifte oder Treppenlifte tragen entscheidend zur Erhaltung von Mobilität und Lebensqualität bei. Wichtig ist es, alle verfügbaren Hilfen und Hilfsmittel zu kennen und gezielt zu nutzen. So kann die Pflege bei Pflegebedarf so menschenwürdig, selbstbestimmt und effizient wie möglich gestaltet werden.

Blonde Frau im schwarzen Blazer und weißer Bluse lächelnd vor großem Fenster mit verschwommenem Hintergrund.

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Langen

Assistentin der Geschäftsleitung
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