Perfekta Lift
Lift-Förderung: Alle Zuschüsse und Kostenträger im Überblick2026-08-31T12:51:58+02:00

Lift-Förderung: Alle Zuschüsse und Kostenträger im Überblick

Ob Homelift, Treppenlift, Plattformlift oder Hublift: Ein Lift baut Barrieren ab und ermöglicht es, das eigene Zuhause weiterhin selbstständig zu nutzen. Für den Einbau stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit – die Schwierigkeit liegt meist weniger darin, dass es keine Förderung gibt, sondern darin, den richtigen Kostenträger zu identifizieren.

Denn welche Stelle zuständig ist, hängt kaum von der Liftart ab. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation, ein eventuell vorhandener Pflegegrad, Ihre Erwerbstätigkeit und die Frage, ob eine Behinderung vorliegt. Diese Seite gibt Ihnen den vollständigen Überblick. Vertiefende, produktspezifische Informationen finden Sie auf den Seiten zu Homelift, Treppenlift, Plattformlift und Hublift.

Lift-Förderung: Alle Zuschüsse und Kostenträger im Überblick

Ob Homelift, Treppenlift, Plattformlift oder Hublift: Ein Lift baut Barrieren ab und ermöglicht es, das eigene Zuhause weiterhin selbstständig zu nutzen. Für den Einbau stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten bereit – die Schwierigkeit liegt meist weniger darin, dass es keine Förderung gibt, sondern darin, den richtigen Kostenträger zu identifizieren.

Denn welche Stelle zuständig ist, hängt kaum von der Liftart ab. Entscheidend sind Ihre persönliche Situation, ein eventuell vorhandener Pflegegrad, Ihre Erwerbstätigkeit und die Frage, ob eine Behinderung vorliegt. Diese Seite gibt Ihnen den vollständigen Überblick. Vertiefende, produktspezifische Informationen finden Sie auf den Seiten zu Homelift, Treppenlift, Plattformlift und Hublift.

Warum ist die Förderung von Liften so wichtig?

Barrierefreiheit ist ein gesellschaftliches Ziel: Alle Menschen sollen unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen eigenständig am Alltagsleben teilnehmen können. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt das an Bedeutung, damit ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung auch im Alter möglich bleibt.

Lifte gehören dabei zu den wirkungsvollsten Maßnahmen, weil sie ganze Etagen erschließen, ohne dass bauliche Eingriffe wie bei einem klassischen Aufzug mit Schacht nötig sind. Weil ein Lift-Einbau eine spürbare Investition darstellt, fördern verschiedene Stellen diese Maßnahme gezielt – damit die Kosten nicht der Grund dafür sind, dass jemand seine gewohnte Umgebung verlassen muss.

Die Kostenträger im Detail

1. Pflegekasse

Die Pflegekassen fördern nicht Barrierefreiheit als solche, sondern „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, mit denen bestehender Wohnraum an neue Bedürfnisse angepasst wird. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5.

  • Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je anspruchsberechtigter Person.
  • Bei mehreren Anspruchsberechtigten im selben Haushalt, die dieselbe Maßnahme nutzen, bis zu 16.720 Euro insgesamt.
  • Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern oder die selbstständige Lebensführung unterstützen.
  • Der Zuschuss ist nicht auf den Innenbereich beschränkt – auch der Zugang zur Wohnung zählt zum Wohnumfeld.

Wichtig zur Abgrenzung: Fest installierte Lifte sind keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung und stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis. Ein ärztliches Rezept verpflichtet die Krankenkasse deshalb nicht zur Zahlung – zuständig ist die Pflegekasse. Ausführlich erklären wir das auf der Seite zur Treppenlift-Förderung.

2. Eingliederungshilfe

Liegt eine Behinderung, aber kein Pflegegrad vor, kann die Eingliederungshilfe greifen. Sie soll die selbstständige Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und umfasst ausdrücklich auch Leistungen für die Anpassung von Wohnraum. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, die Freibeträge liegen jedoch deutlich höher als in der Sozialhilfe. Sie ist gegenüber anderen Trägern nachrangig.

3. Wohnungshilfe der Rehabilitationsträger

Für erwerbstätige Antragsteller gibt es einen eigenen Weg: die Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Voraussetzung ist, dass der Umbau dazu beiträgt, den Arbeitsplatz möglichst selbstständig und barrierefrei zu erreichen. Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist nicht auf einen festen Höchstbetrag begrenzt.

  • Deutsche Rentenversicherung – bei erfüllter Mindestversicherungszeit; Maßnahmen sind auf den Bereich vor der Haus- bzw. Wohnungstür beschränkt.
  • Agentur für Arbeit – bei kürzerer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsdauer.
  • Integrationsamt – für Selbstständige, Freiberufler und Beamte ohne vorrangigen Rehabilitationsträger.

4. KfW-Förderung

Die KfW ist eine staatliche Förderbank. Relevant sind der Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B) und der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). Die KfW nennt die Installation von Treppenliften, Senkrechtliften, Hebeliften und Plattformliften ausdrücklich im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen“.

  • 455-B, Einzelmaßnahme: 10 % der förderfähigen Kosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit.
  • 455-B, Standard „Altersgerechtes Haus“: 12,5 %, höchstens 6.250 Euro je Wohneinheit.
  • Kredit 159: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, unabhängig von Alter und Pflegegrad.
  • Antragsberechtigt sind private Eigentümer von maximal zwei Wohneinheiten, Ersterwerber sanierter Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

Wichtiger Hinweis zum aktuellen Stand: Der KfW-Zuschuss 455-B wurde am 8. April 2026 nach vorheriger Aussetzung wieder geöffnet. Nach unserer Recherche (Stand 11. August 2026) sind die bereitgestellten Bundesmittel jedoch bereits erneut ausgeschöpft, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können. Bereits gestellte Anträge werden weiter bearbeitet; eine Wiederaufnahme ist nach Auskunft der KfW frühestens 2027 möglich. Der Förderkredit 159 ist davon nicht betroffen. Bitte prüfen Sie den Status unmittelbar vor Veröffentlichung noch einmal auf kfw.de.

5. Berufsgenossenschaft und Versicherungen

Sind die Einschränkungen Folge eines Arbeitsunfalls, ist die zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Nach einem Verkehrsunfall kann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eintreten. In beiden Fällen kann die Kostenübernahme deutlich weiter gehen als bei den übrigen Programmen.

6. Regionale Programme

Je nach Bundesland und Kommune bieten Landesbanken, Städte und Gemeinden eigene Programme für barrierearmes Wohnen an. Diese unterscheiden sich regional erheblich und können sich kurzfristig ändern. Es lohnt sich, vor Beginn einer Maßnahme bei der zuständigen Kommune oder einer Wohnberatungsstelle nachzufragen.

7. Steuerliche Möglichkeiten

Kosten, die nicht durch Zuschüsse gedeckt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden – etwa als außergewöhnliche Belastung bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises oder ärztlichen Attests, oder im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen. Lassen Sie sich hierzu individuell steuerlich beraten.

8. Aktion Mensch

Aktion Mensch fördert eine Vielzahl sozialer Projekte für mehr Teilhabe. Im Bereich Bauen & Wohnen sind Förderungen derzeit jedoch ausgesetzt. Informieren Sie sich bei Bedarf über den aktuellen Stand direkt bei Aktion Mensch.

Pflegekasse oder KfW – was ist sinnvoller?

Hände einen Taschenrechner auf Holztisch für Kostenanalyse, Notizbuch im Hintergrund; Entspannte Atmosphäre durch sanfte Beleuchtung.Bei vorhandenem Pflegegrad fällt der Zuschuss der Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro pro Person höher aus als ein KfW-Zuschuss für eine einzelne Maßnahme – bei mehreren Anspruchsberechtigten vergrößert sich dieser Vorteil deutlich. Die KfW-Förderung ist dafür nicht an einen Pflegegrad gebunden, und der Kredit 159 kann mit bis zu 50.000 Euro auch größere Umbauvorhaben abdecken.

Eine pauschale Aussage wie „Pflegekasse und KfW schließen sich aus“ ist dabei nicht ganz korrekt. Ausgeschlossen ist nur, dass ein und dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Werden im Rahmen eines Umbaus unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, können diese durchaus unterschiedlichen Förderwegen zugeordnet werden. Klären Sie die Förderstrategie vorab und dokumentieren Sie klar, welche Kosten welcher Maßnahme zuzuordnen sind.

Schritt für Schritt zur Förderung

  • Bedarf klären: Welche Liftlösung passt zu Gebäude, Nutzern und Budget?
  • Zuständigkeit bestimmen: Pflegegrad, Behinderung, Erwerbstätigkeit oder Unfallfolge – daraus ergibt sich der vorrangige Kostenträger.
  • Bei baulich aufwendigen Lösungen: Genehmigungsfähigkeit und gegebenenfalls Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft klären.
  • Kostenvoranschlag einholen, dieser wird für nahezu jeden Förderantrag benötigt.
  • Anträge stellen, bevor ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird.
  • Bewilligung abwarten, soweit der Fördergeber dies verlangt, und erst dann beauftragen.
  • Nicht geförderte Restkosten mit dem Steuerberater prüfen.

Checkliste für die Antragstellung

  • Pflegegradbescheid bzw. Nachweis der Antragstellung
  • Kostenvoranschlag für die geplante Liftlösung
  • Nachvollziehbare Begründung, welche konkrete Barriere beseitigt wird
  • Nachweis, dass die Maßnahme noch nicht begonnen und kein verbindlicher Vertrag geschlossen wurde
  • Bei KfW-Anträgen: Nachweis der Ausführung durch ein Fachunternehmen
  • Bei Bedarf: ärztliches Attest oder Schwerbehindertenausweis für steuerliche Zwecke
  • Bei Miet- oder Eigentumswohnungen: Erlaubnis des Vermieters bzw. Beschluss der Eigentümergemeinschaft

Zum Mitnehmen: Unsere Checkliste zur Beantragung von Förderungen für Lifte fasst die Schritte kompakt zusammen und steht kostenlos zum Download bereit.

Welche Liftlösung passt zu Ihnen?

Welche Liftart für Sie infrage kommt, hängt vor allem davon ab, welche Höhe zu überwinden ist und wie mobil Sie sind. Die folgende Übersicht hilft bei der ersten Einordnung – auf den jeweiligen Förderseiten gehen wir dann auf die Besonderheiten des passenden Kostenträgers ein.

Homelift und Senkrechtlift

Ein Homelift verbindet mehrere Etagen senkrecht und lässt sich ohne Schacht sowohl innen als auch außen nachrüsten. Er ist die komfortabelste Lösung, wenn Sie mehr als eine Treppe überwinden möchten oder den Lift auch mit Gepäck, Einkäufen oder Rollator nutzen wollen. Für kleinere Grundrisse gibt es mit dem myHomelift eine besonders kompakte Variante, die mit Haushaltsstrom betrieben wird. Alles zu Zuschüssen lesen Sie auf unserer Seite Homelift Förderung.

Treppenlift und Sitzlift

Ein Treppenlift befördert Sie sitzend entlang der vorhandenen Treppe und ist in der Anschaffung meist die günstigste Liftlösung. Voraussetzung ist, dass Sie selbstständig sitzen und sich auf den Lift umsetzen können. Neu im Programm ist der Perfekta Lift UP, der auf eine besonders schnelle Montage ausgelegt und in der Regel innerhalb weniger Tage einsatzbereit ist. Welche Zuschüsse hier greifen, erklären wir unter Treppenlift Förderung.

Plattformlift

Ein Plattformlift nimmt Sie samt Rollstuhl auf und folgt dabei dem Verlauf der Treppe – auch bei kurvigen Treppen. Weil er häufig im gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus installiert wird, spielen hier neben der Förderung auch die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft eine Rolle. Beides behandeln wir ausführlich unter Plattformlift Förderung.

Hublift und Hebebühne

Schwarzer Rollstuhl auf Metallaufzug in der Nähe der Backsteinmauer, Fenster und Tasse auf der Schwelle; Geländer und Schalttafeln aus Edelstahl sichtbar.Ein Hublift überwindet Höhenunterschiede bis knapp drei Meter senkrecht und kommt meist dort zum Einsatz, wo wenige Stufen den Zugang zu Haus, Praxis oder Terrasse versperren. Er braucht deutlich weniger Platz als eine Rampe. Speziell auf Rollstuhlnutzung ausgelegte Varianten finden Sie unter Rollstuhl Hebebühne und Hebebühne für Behinderte. Die Fördermöglichkeiten – darunter ein Weg, der speziell für Berufstätige interessant ist – finden Sie unter Hublift Förderung.

Sie sind unsicher, welche Lösung zu Ihrem Gebäude passt? Unser Lifttest gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Orientierung. Für alles Weitere beraten wir Sie gerne persönlich und unverbindlich – auch dazu, welcher Förderweg in Ihrer Situation der aussichtsreichste ist.

Häufige Fragen

Welche Liftarten fördert die KfW?
Im Förderbereich zur Überwindung von Treppen und Stufen nennt die KfW ausdrücklich Treppenlifte, Senkrechtlifte, Hebelifte und Plattformlifte.

Brauche ich immer einen Pflegegrad?
Nein. Ein Pflegegrad ist nur für den Zuschuss der Pflegekasse erforderlich. Eingliederungshilfe, Wohnungshilfe und der KfW-Förderkredit sind unabhängig davon.

Ist die KfW-Zuschussförderung gerade verfügbar?
Der Förderkredit 159 steht regulär zur Verfügung. Die Zuschussvariante 455-B ist nach unserer Recherche derzeit ausgeschöpft; eine Wiederaufnahme ist frühestens 2027 zu erwarten.

Kann ich mehrere Förderwege kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bei einem Umbau mit mehreren Teilmaßnahmen kann jede Maßnahme einem eigenen Förderweg zugeordnet werden.

Zahlt die Krankenkasse einen Lift?
In der Regel nicht. Fest installierte Lifte stehen nicht im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung. Der richtige Ansprechpartner ist bei vorhandenem Pflegegrad die Pflegekasse.

Wann sollte ich die Förderung beantragen?
Vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss verbindlicher Verträge. Planung und Beratung dürfen dagegen bereits vorher stattfinden.

Gibt es einen Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Ja. Rollstuhlgerechtigkeit stellt höhere Anforderungen, etwa an Türbreiten und Bewegungsflächen. Eine rollstuhlgerechte Umgebung ist immer auch barrierefrei, umgekehrt gilt das nicht zwingend.

Fazit

Die wichtigste Frage bei der Lift-Förderung lautet nicht „Gibt es Zuschüsse?“, sondern „Welcher Träger ist in meiner Situation zuständig?“. Pflegegrad, Behinderung, Erwerbstätigkeit und Unfallfolgen führen jeweils zu unterschiedlichen Ansprechpartnern – und teils zu deutlich unterschiedlichen Beträgen. Wer das vorab klärt und rechtzeitig beantragt, schöpft die Möglichkeiten am besten aus.

Sie möchten wissen, welcher Lift und welcher Förderweg zu Ihrer Situation passt? Melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Blonde Frau im schwarzen Blazer und weißer Bluse lächelnd vor großem Fenster mit verschwommenem Hintergrund.

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Langen

Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
h.langen@perfekta-lift.de

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