Perfekta Lift
Hublift-/Hebebühnen-Förderung2026-08-31T12:55:11+02:00

Hublift-Förderung: Zuschüsse für den barrierefreien Zugang zum Haus

Ein Hublift überwindet als Hebebühne kleinere Höhenunterschiede senkrecht – typischerweise die wenigen Stufen zur Haustür, zur Terrasse oder vom Garten ins Haus. Damit unterscheidet er sich von den anderen Liftarten in einem Punkt, der für die Förderung entscheidend ist: Er steht fast immer im Außenbereich und betrifft den Zugang zum Gebäude, nicht die Bewegung innerhalb der Wohnung.

Genau daraus ergeben sich Fördermöglichkeiten, die bei anderen Liftarten keine Rolle spielen – und baurechtliche Fragen, die Sie vor dem Förderantrag klären sollten.

Hublift-Förderung: Zuschüsse für den barrierefreien Zugang zum Haus

Ein Hublift überwindet als Hebebühne kleinere Höhenunterschiede senkrecht – typischerweise die wenigen Stufen zur Haustür, zur Terrasse oder vom Garten ins Haus. Damit unterscheidet er sich von den anderen Liftarten in einem Punkt, der für die Förderung entscheidend ist: Er steht fast immer im Außenbereich und betrifft den Zugang zum Gebäude, nicht die Bewegung innerhalb der Wohnung.

Genau daraus ergeben sich Fördermöglichkeiten, die bei anderen Liftarten keine Rolle spielen – und baurechtliche Fragen, die Sie vor dem Förderantrag klären sollten.

Zählt der Hauseingang überhaupt zum Wohnumfeld?

Ja. Eine häufige Sorge bei Außenanlagen ist, dass die Pflegekasse nur Maßnahmen innerhalb der Wohnung bezuschusst. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist jedoch nicht auf den Innenbereich beschränkt: Wenn der Zugang zur Wohnung die entscheidende Barriere darstellt, kann auch dessen Anpassung die häusliche Pflege erleichtern und die selbstständige Lebensführung unterstützen.

Bei Pflegegrad 1 bis 5 sind bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person möglich. Formulieren Sie im Antrag konkret, welche Barriere der Hublift beseitigt – etwa, dass die Wohnung ohne ihn im Rollstuhl gar nicht erreichbar ist.

Wohnungshilfe: der Sonderfall Berufstätigkeit

Holztisch mit zugeklapptem Laptop, Pflanze, Lampe, darunter geflochtener Korb. Daneben leerer Rollstuhl vor heller Wand.Wenn Sie erwerbstätig sind und die Stufen am Hauseingang Sie daran hindern, Ihren Arbeitsplatz selbstständig zu erreichen, kommt ein Kostenträger infrage, der bei den anderen Liftarten meist ausscheidet: die sogenannte Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Der Grund, warum das gerade beim Hublift passt: Die Deutsche Rentenversicherung fördert Wohnungshilfen ausdrücklich nur für den Bereich vor der Haus- beziehungsweise Wohnungstür, weil Maßnahmen innerhalb des Wohnbereichs zur persönlichen Lebensführung zählen. Der Hublift am Hauseingang liegt damit genau im förderfähigen Bereich.

  • Deutsche Rentenversicherung: bei mehr als 15 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bzw. erfüllter Mindestversicherungszeit.
  • Agentur für Arbeit: bei bis zu 15 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Integrationsamt: für Selbstständige, Freiberufler und Beamte, für die kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist.

Die Leistung wird einkommensunabhängig gewährt und ist nicht auf einen festen Höchstbetrag begrenzt – sie muss allerdings notwendig und wirtschaftlich sein und vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Für berufstätige Antragsteller ist dieser Weg deshalb oft attraktiver als der Pflegekassenzuschuss.

Baurechtliche Punkte vor dem Förderantrag

Weil der Hublift im Freien steht, können bauordnungsrechtliche Anforderungen hinzukommen, die es bei Innenlösungen nicht gibt. Ob eine Genehmigung nötig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und der konkreten Situation. Klären Sie deshalb frühzeitig:

  • Ob für die Anlage eine Baugenehmigung oder zumindest eine Anzeige erforderlich ist.
  • Ob Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze eingehalten werden müssen.
  • Ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder eine Gestaltungssatzung gilt.
  • Bei Mehrparteienhäusern: ob der Eingangsbereich Gemeinschaftseigentum ist und ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft nötig wird.

Diese Prüfung gehört zeitlich vor den Förderantrag. Stellt sich erst nachträglich heraus, dass die geplante Ausführung nicht genehmigungsfähig ist, passt die bewilligte Förderung möglicherweise nicht mehr zum tatsächlich umgesetzten Vorhaben.

Hublift oder Rampe – was ist förderfähig?

Eingang mit Treppe und Rollstuhllift, Metallgeländer, in der Nähe geparktes weißes Auto, das vom Parkplatz zur Haustür führt.Beide Lösungen reduzieren Barrieren und sind grundsätzlich förderfähig. Die Entscheidung fällt deshalb meist über den Platzbedarf: Für eine komfortabel nutzbare Rampe wird nach den Regeln des barrierefreien Bauens, eine flache Neigung von etwa 6 Prozent angesetzt, zuzüglich Zwischenpodesten bei größeren Längen. Schon ein Höhenunterschied von einem Meter erfordert damit eine Rampenlänge von deutlich über fünfzehn Metern.

In den meisten Vorgärten ist das schlicht nicht darstellbar. Der Hublift benötigt dagegen kaum mehr Fläche als die Plattform selbst. Wenn Sie beide Varianten prüfen, halten Sie den Platzbedarf im Antrag nachvollziehbar fest – das stützt die Begründung, warum die technisch aufwendigere Lösung erforderlich ist.

KfW und weitere Möglichkeiten

  • KfW: Hebelifte sind im Förderbereich „Überwindung von Treppen und Stufen“ ausdrücklich genannt. Der Zuschuss 455-B ist derzeit ausgeschöpft, der Förderkredit 159 steht weiterhin zur Verfügung.
  • Landes- und Kommunalprogramme, teils speziell für barrierefreie Hauszugänge.
  • Berufsgenossenschaft bei unfallbedingten Einschränkungen nach einem Arbeitsunfall.
  • Steuerliche Berücksichtigung der nicht geförderten Restkosten.

Eine vollständige Darstellung der Programme mit Beträgen und Antragsreihenfolge finden Sie auf unserer Übersichtsseite zur Lift-Förderung.

Kosten und Ausstattung im Außenbereich

Die Kosten hängen von Förderhöhe, Tragfähigkeit, Plattformgröße und den baulichen Gegebenheiten ab. Im Außenbereich kommen Ausstattungsmerkmale hinzu, die den Preis beeinflussen, aber die dauerhafte Nutzbarkeit sichern – etwa Witterungsschutz, frostsichere Ausführung oder eine beheizte Plattform. Solche Komponenten sind Teil der Investition und damit grundsätzlich in die förderfähigen Kosten einzubeziehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Hublift Kosten.

Häufige Fragen

Wird ein Hublift im Außenbereich überhaupt gefördert?
Ja. Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist nicht auf den Innenbereich beschränkt. Entscheidend ist, dass der Zugang zur Wohnung als Barriere beseitigt wird.

Ich bin berufstätig – gibt es einen besseren Weg als die Pflegekasse?
Möglicherweise. Die Wohnungshilfe der Rehabilitationsträger wird einkommensunabhängig und ohne festen Höchstbetrag gewährt, wenn der Umbau nötig ist, um den Arbeitsplatz selbstständig zu erreichen.

Brauche ich für einen Hublift eine Baugenehmigung?
Das hängt von der jeweiligen Landesbauordnung und der konkreten Situation ab. Klären Sie das vor dem Förderantrag mit der zuständigen Bauaufsicht.

Ist eine Rampe die günstigere Alternative?
In der Anschaffung häufig ja – sie benötigt aber deutlich mehr Platz. Bei einem Meter Höhenunterschied ist mit über fünfzehn Metern Rampenlänge zu rechnen. Beides ist grundsätzlich förderfähig.

Sind Witterungsschutz und Heizung förderfähig?
Solche Komponenten gehören zur Anlage und damit grundsätzlich zu den Investitionskosten. Führen Sie sie im Kostenvoranschlag klar auf.

Wer ist bei einem Mehrfamilienhaus zuständig?
Ist der Eingangsbereich Gemeinschaftseigentum, brauchen Sie einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft – verweigern kann diese ihn aber nicht nach Belieben. Nach § 20 Absatz 2 WEG haben Sie Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen für Menschen mit Behinderungen; eine Ablehnung setzt besondere Gründe voraus, etwa eine grundlegende Umgestaltung der Anlage oder eine unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer. Über die Art der Ausführung darf die Gemeinschaft dagegen mitentscheiden. Ausführlich erläutern wir das auf unserer Seite zur Plattformlift-Förderung.

Wenn der Hublift nicht ausreicht

Ein Hublift überwindet Höhenunterschiede bis knapp drei Meter. Reicht das für Ihre Situation nicht aus oder liegt die Barriere im Inneren des Hauses, kommen andere Liftarten infrage – mit teils abweichenden Fördervoraussetzungen:

Homelift – wenn mehrere Etagen komfortabel verbunden werden sollen, innen wie außen.
Treppenlift – wenn selbstständiges Sitzen möglich ist und nur eine Treppe überwunden werden muss.
Plattformlift – wenn eine ganze Treppe im Rollstuhl zu überwinden ist.

Speziell für Rollstuhlnutzer haben wir außerdem eigene Produktseiten zur Rollstuhl-Hebebühne und zur Hebebühne für Behinderte.

Fazit

Beim Hublift entscheidet die Lage im Außenbereich über die Fördermöglichkeiten: Der Zugang zum Haus zählt zum Wohnumfeld, und für Berufstätige kann die Wohnungshilfe der Rehaträger der lohnendere Weg sein. Klären Sie baurechtliche Fragen unbedingt vor der Antragstellung.

Blonde Frau im schwarzen Blazer und weißer Bluse lächelnd vor großem Fenster mit verschwommenem Hintergrund.

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Langen

Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
h.langen@perfekta-lift.de

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