Förderung Barrierefreiheit – Was wird wie gefördert? Alle wichtigen Tipps
Barrierefreiheit ist ein relevantes gesellschaftliches Ziel, mit dem gewährleistet wird, dass alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, eigenständig und ohne Hilfe am Alltagsleben teilnehmen können. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist dies enorm wichtig, damit ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung auch im Alter ermöglicht wird. Wichtige Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind vor allem Lifte, ebenerdige Zugänge zu Gebäuden, bodengleiche Duschen, behindertengerechte Toilettenanlagen und im digitalen Bereich ein barrierefreies Internet. Diese Maßnahmen kosten Geld. Damit die erforderlichen Umbauten und Anpassungen trotzdem möglich sind, stehen Förderungen für Barrierefreiheit von verschiedenen Stellen zur Verfügung, die wir hier im Überblick darstellen.
Förderung Barrierefreiheit – Was wird wie gefördert? Alle wichtigen Tipps
Barrierefreiheit ist ein relevantes gesellschaftliches Ziel, mit dem gewährleistet wird, dass alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, eigenständig und ohne Hilfe am Alltagsleben teilnehmen können. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist dies enorm wichtig, damit ein selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung auch im Alter ermöglicht wird. Wichtige Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sind vor allem Lifte, ebenerdige Zugänge zu Gebäuden, bodengleiche Duschen, behindertengerechte Toilettenanlagen und im digitalen Bereich ein barrierefreies Internet. Diese Maßnahmen kosten Geld. Damit die erforderlichen Umbauten und Anpassungen trotzdem möglich sind, stehen Förderungen für Barrierefreiheit von verschiedenen Stellen zur Verfügung, die wir hier im Überblick darstellen.
Was bedeutet Förderung von Barrierefreiheit – Definition
Die Förderung von Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass vor allem Wohnungen, Einrichtungen und Arbeitsstätten barrierefrei und möglichst auch behindertengerecht gestaltet werden können. Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Einschränkungen wird so eine eigenständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert. Die Förderungen werden vor allem von der KfW, von Pflegekassen, der Aktion Mensch und kommunalen Stellen gewährt.

Gesetzliche Grundlage von Barrierefreiheit
In Deutschland ist Barrierefreiheit vor allem im § 4 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) definiert. Hier ist geregelt, dass Verkehrsmittel, Gebrauchsgegenstände, Bauten und Anlagen sowie Informationssysteme auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich und ohne fremde Hilfe nutzbar sein sollten. In Bezug auf ein barrierefreies Internet gibt es ergänzende Regelungen in der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung).
Weiterhin wurde für barrierefreies Bauen die DIN-Norm 18040 entwickelt. Diese umfasst neben Normen für den Wohnraum auch die entsprechenden Regelungen für die Umgebung, wie beispielsweise Wege, Zufahrten, Spielplätze, öffentliche Plätze und den öffentlichen Verkehr. Dies alles sollte barrierefrei gestaltet werden, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen.
Abzugrenzen vom Begriff der Barrierefreiheit ist die behindertengerechte Gestaltung der individuellen Umgebung, diese ist in §164, Absatz 4, Sozialgesetzbuch IX geregelt.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Vereinfacht gesagt geht Rollstuhlgerechtigkeit über Barrierefreiheit hinaus. So ist beispielsweise eine rollstuhlgerechte Wohnumgebung auf jeden Fall auch barrierefrei, umgekehrt gilt dies nicht unbedingt. Für den öffentlichen Raum schließt Barrierefreiheit eine Eignung für Rollstühle mit ein, im privaten Bereich gibt es hingegen unterschiedliche Normen. So ist zum Beispiel für barrierefreie Wohnungen lediglich eine Türbreite von 80 cm notwendig, für Rollstuhlgerechtigkeit müssen es 90 cm sein. Auch die Bewegungsflächen vor Liften müssen für eine rollstuhlgerechte Ausführung 150 cm × 150 cm betragen, für Barrierefreiheit würden auch 120 cm × 120 cm ausreichen.
Wer fördert Barrierefreiheit?
Wir stellen hier die wichtigsten Stellen vor, die Barrierefreiheit fördern:
Förderung Barrierefreiheit KfW
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank, die vor allem in den Bereichen Bauen, Sanieren, Umwelt und Bildung tätig ist. Wichtige Fördermaßnahmen sind vor allem der KfW Zuschuss zur Barrierereduzierung (455-B) und der KfW Kredit zum altersgerechten Umbauen (159).
Wichtiger Hinweis: Es gibt für Zuschüsse nur ein begrenztes Budget, sobald dieses aufgebraucht ist, können keine Anträge mehr gestellt werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig.
Förderung Barrierefreiheit durch Pflegekassen

Die Pflegekassen fördern im eigentlichen Sinne keine Barrierefreiheit, sondern “Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen”, um bestehenden Wohnraum umzugestalten und auf neue Bedürfnisse anzupassen. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Pro pflegebedürftiger Person sind bis zu 4.180 Euro Zuschuss (Stand: 2026) möglich, bei mehreren Personen mit Pflegegrad im Haushalt können bis zu 16.720 Euro gewährt werden. Diese Zuschüsse können sowohl für den Einbau von Liften als beispielsweise auch für den Umbau eines Badezimmers genutzt werden.
Förderung Barrierefreiheit durch Aktion Mensch
Aktion Mensch hat es sich zur Aufgabe gemacht, Barrieren abzubauen. Sowohl die technischen als auch diejenigen im Kopf. Daher wird eine Vielzahl an sozialen Projekten für mehr Teilhabe und Integration von Behinderten gefördert. Im Bereich Bauen & Wohnen sind derzeit (Stand: 2026) jedoch alle Förderungen ausgesetzt. Erkundigen Sie sich daher vorab nach dem aktuellen Stand.
Förderung Barrierefreiheit durch Kommunen
In bestimmten Bundesländern oder Kommunen werden ebenfalls in einzelnen Fällen Förderungen angeboten, beispielsweise für barrierefreies Bauen (von der L-Bank in Baden-Württemberg) oder für einen alters- oder behindertengerechten Umbau (von einigen Landesbanken, wie der NRW.BANK). Fragen Sie diesbezüglich unbedingt frühzeitig bei Banken und Kommunen nach.
Steuerliche Förderung für mehr Barrierefreiheit
Der Einbau eines Lifts oder Umbaumaßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit können unter gewissen Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt jeweils für den nicht-geförderten Eigenanteil. Vermieter können Kosten für Modernisierung steuerlich absetzen (meist im Rahmen einer Afa = Abschreibung), private Eigentümer oder Mieter als außergewöhnliche Belastung. Dabei ist teilweise (insbesondere für Privathäuser) die Notwendigkeit (Behinderung, Pflegegrad) nachzuweisen. Liegt keine medizinisch begründete Notwendigkeit vor, können die angefallenen Lohnleistungen im Rahmen “Haushaltsnaher Dienstleistungen” (§35a EStG) angegeben werden.
Wie können Förderungen beantragt werden?
Wichtig ist, dass alle Förderungen unbedingt vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich, außer bei der steuerlichen Anerkennung, diese wird stets im Nachhinein eingereicht. Erkundigen Sie sich daher möglichst frühzeitig über alle Fördermöglichkeiten und stellen Sie die Anträge rechtzeitig.
Förderkapazitäten sind teilweise begrenzt!
Sowohl bei der KfW als auch bei der Aktion Mensch gibt es nur begrenzte Förderkapazitäten pro Jahr oder Förderzeitraum. Sobald diese erschöpft sind, können keine Anträge mehr bewilligt werden. Prüfen Sie daher vorab, ob noch Förderungen möglich sind
Was wird hinsichtlich Barrierefreiheit gefördert?
Im Rahmen der Förderung von Barrierefreiheit werden vielfältige Investitionen und Baumaßnahmen gefördert. Die wichtigsten Bereiche stellen wir hier vor:
Förderung von Liften für mehr Barrierefreiheit
Lifte stellen einen immens wichtigen Aspekt in Bezug auf die Schaffung von Barrierefreiheit dar. Sowohl Homelifte als Senkrechtlifte, Hublifte im Außenbereich als auch Plattform- und Treppenlifte erlauben Menschen mit Behinderungen, Rollstuhlfahrern und älteren Menschen mit zunehmenden Problemen bei Gehen und Treppensteigen die Überwindung von Etagen auf komfortable Art und Weise. Treppensteigen entfällt und ein Verbleib in der bisherigen Wohnumgebung auch im Alter oder bei eintretenden Behinderungen wird ermöglicht. Es können mit Liften sowohl Barrieren im Außenbereich (Stufen zum Eingangsbereich oder zum Garten) als auch im Innenbereich (Treppen, Galerien, Zwischengeschosse) überwunden werden.
Da Lifte, im Gegensatz zu einem klassischen Aufzug, keinen vorhandenen Aufzugsschacht voraussetzen, sind auch nachträgliche Einbauten problemlos möglich, dies gilt für alle Gebäude, vom Einfamilienhaus bis hin zum behindertengerechten Aufzug in gewerblich genutzten Immobilien.
Wer fördert Lifte?
Lifte werden größtenteils von den Pflegekassen bezuschusst, alternativ sind Förderungen über die KfW möglich. Kommunale Förderungen gibt es vereinzelt, steuerliche Absetzbarkeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich (z. B. bei Vorliegen einer Behinderung, im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen oder als Vermieter). Wichtige Informationen zur Förderung von Liften finden Sie hier.
Förderungen für barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen oder Umbauen soll sicherstellen, dass alle Menschen ohne fremde Hilfe am öffentlichen Leben teilnehmen können. Dabei spielen barrierefreie Zugänge zu Gebäuden, Lifte und eine optimierte Raumaufteilung mit ausreichend Bewegungsfreiheit für Menschen im Rollstuhl eine wichtige Rolle. Viele wichtige Tipps & Informationen zum barrierefreien Bauen erhalten Sie hier.
Wer fördert barrierefreies Bauen?

Beim Neubau von barrierefreiem Wohnraum und bei Umbauten mit dem Ziel von mehr Barrierefreiheit ist vor allem die Förderung durch die KfW in Form von günstigen Darlehen wichtig. Darüber hinaus kann geprüft werden, welche (Landes-)Banken oder Kommunen günstige Kredite oder Zuschüsse anbieten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil beim barrierefreien Bauen ist sicherlich der damit entstehende höhere Wert der Immobilie, da die Nachfrage stetig steigt. Es sind dadurch langfristig sowohl höhere Mieten als auch höhere Verkaufspreise erzielbar.
Förderungen für barrierefreies Wohnen
Lifte spielen eine enorm wichtige Rolle, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, auch im Alter und bei Behinderungen. Darüber hinaus sollten auch Bäder, Küchen und Bewegungsräume überprüft werden. Alle wichtigen Informationen zum Thema barrierefreies Wohnen finden Sie hier.
Wer fördert barrierefreies Wohnen?
Umbauten für barrierefreies Wohnen und der Einbau von Liften werden vor allem als Zuschüsse von den Pflegekassen oder in Form von günstigen Krediten von der KfW gefördert. Darüber hinaus gibt es in manchen Fällen kommunale Förderungen. Die anfallenden Kosten, die nicht durch Zuschüsse übernommen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Förderung Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude
Öffentliche Gebäude, wie beispielsweise Behörden, müssen in Deutschland grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein, dies gilt vor allem hinsichtlich Zugänge und auch für Sanitäranlagen. Geregelt ist dies in den jeweiligen Landesbauordnungen und als Norm in DIN 18040-1, der Geltungsbereich umfasst dabei Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen. Bei Bestandsbauten sind jeweils individuelle Anpassungen vorgesehen bzw. erwünscht, es gibt jedoch keine generelle Pflicht zum Umbau.
Öffentlich zugängliche Immobilien in Privathand, wie beispielsweise Arztpraxen, müssen inzwischen barrierefrei zugänglich gestaltet werden, dies gilt jedoch nur für Neubauten, Umbauten oder bei Nutzungsänderungen. Bestehende Gebäude fallen unter Bestandsschutz, sollten jedoch optimalerweise im Laufe der Zeit barrierefrei umgebaut werden.
Wer fördert barrierefrei zugängliche öffentliche Gebäude?
Bei staatlichen Institutionen obliegt es den jeweiligen staatlichen Stellen, für Barrierefreiheit zu sorgen. Bei öffentlich zugänglichen Immobilien für Arztpraxen o. Ä. können die jeweiligen Eigentümer sowohl günstige Darlehen (beispielsweise bei der KfW) als auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Förderungen für barrierefreies Internet
Für ein barrierefrei zugängliches Internet sollten Webseiten, Apps und digitale Inhalte so gestaltet sein, dass sie allen Menschen zugänglich sind, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Barrieren für blinde, sehbehinderte, hörgeschädigte oder motorisch eingeschränkte Nutzer sollten beseitigt werden.
Wer fördert barrierefreies Internet?
Finanzielle Zuschüsse gibt es vor allem von Bund, Ländern und bestimmten Organisationen (wie beispielsweise Aktion Mensch). Gezielte Förderprogramme sollen helfen, damit Websites nach WCAG/BITV-Standard (WebAccessabilityGuidlines) für alle nutzbar sind. Allerdings sind viele Fördertöpfe bereits erschöpft, sodass viele Zuschüsse zeitweise nicht mehr abgerufen werden können. Es lohnt sich trotzdem, bei den lokalen Industrie- und Handelskammern und bei der KfW nachzufragen, welche Fördermöglichkeiten aktuell bestehen.
Fazit
Barrierefreiheit wird durch verschiedene Institutionen wie Pflegekassen, Banken und kommunale Stellen gefördert. Darunter fällt auch der Einbau eines Aufzugs. Nutzen Sie diese Chance und erleichtern Sie die Finanzierung Ihres Lifts durch eine Förderung. Für die nicht geförderten Restsummen sind steuerliche Erleichterungen möglich. Sie erhalten so mehr Komfort und Lebensqualität, zudem steigt der Wert Ihrer Immobilie. Sie möchten mehr darüber wissen, wie ein Lift die Barrierefreiheit erhöhen und einen Verbleib in der gewohnten Umgebung ermöglichen kann, auch im Alter und bei Mobilitätseinschränkungen? Dann melden Sie sich baldmöglichst bei uns! Unsere Beratung ist selbstverständlich kostenlos.

Ihre Ansprechpartnerin
Heike Langen
Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
h.langen@perfekta-lift.de

