Perfekta Lift
Betriebskosten Lift – alle wichtigen Informationen2025-08-19T14:30:19+02:00

Betriebskosten Lift – alle wichtigen Informationen

Definition

Unter Betriebskosten Lift versteht man alle laufenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Lifts (Personen- oder Lastenaufzug) in einem Gebäude entstehen. Diese Kosten zählen zu den umlegbaren Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Deutschland und können, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde, auf Mieter umgelegt werden.

Arten von Betriebskosten Lift

Je nach Art des Lifts, nach der Förderhöhe und nach der Häufigkeit der Nutzung fallen folgende Kosten in unterschiedlicher Höhe an:

Stromkosten Lift

Ein Bestandteil der Betriebskosten für einen Lift sind die Stromkosten. Diese fallen für den Antrieb des Aufzugs an, also für jede Fahrt. Je nach Art des Lifts, nach Bauart, Auslastung und Energieeffizienz können diese Kosten stark variieren. In modernen Aufzugsanlagen mit Energiesparfunktionen ist der Stromverbrauch in der Regel geringer als bei älteren Liften. Insgesamt benötigen zum Beispiel Treppenlifte nur sehr wenig Strom, etwa vergleichbar mit einer Glühbirne. Homelifte arbeiten ebenfalls sehr sparsam und benötigen durchschnittlich nur etwa 84 kWh pro Jahr, dies ist wesentlich weniger, als ein Fernsehgerät pro Jahr benötigt. Die Höhe des Energiebedarfs hängt vor allem von der Häufigkeit der Nutzung, von der Förderhöhe und vom beförderten Gewicht ab. Klassische Aufzüge benötigen in der Regel wesentlich mehr Strom, da eine Kabine befördert werden muss, während es bei Homeliften lediglich eine Plattform ist. Zusätzlich ist stets ein geringer Strombedarf für die Beleuchtung des Lifts einzuplanen.

Grundsätzlich reicht normaler Haushaltsstrom für den Betrieb von Homeliften, Treppenliften, Hubliften oder Plattformliften. Der Transport ist auch bei Stromausfall gesichert, da eine Batterie (ein Akku) geladen wird.

Wartungskosten Lift

Zu den regelmäßig anfallenden Betriebskosten zählt die Liftwartung. Diese dient der Sicherstellung eines technisch einwandfreien und sicheren Betriebs. Die Wartung umfasst regelmäßige Inspektionen durch Experten, Funktionskontrollen, das Nachjustieren von Bauteilen sowie kleinere Instandhaltungen. Wartungen sollten in regelmäßigen zeitlichen Intervallen erfolgen und sind je nach Hersteller, Nutzergruppe und Nutzungshäufigkeit des Lifts vorgeschrieben. Am besten vereinbaren Sie als Nutzer dazu einen Wartungsvertrag, dann brauchen Sie sich um die regelmäßige Terminierung nicht mehr zu kümmern.

Weitere mögliche Betriebskosten für einen Lift

Neben Strom und Wartung können noch folgende Kosten anfallen:

  • Notrufsystem / Fernüberwachung
    Klassische Personenaufzüge müssen mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, das dauerhaft mit einer Notrufzentrale verbunden ist. Bei Homeliften reicht ein Notrufsystem, welches bei Bedarf bestimmte, gewünschte Personen anwählt. Die Kosten für die Bereitstellung und Wartung dieser Systeme zählen ebenfalls zu den Betriebskosten.
  • Sicherheitsprüfungen
    Neben einer regelmäßigen Wartung sind für viele klassische Aufzüge wiederkehrende Sicherheitsprüfungen gesetzlich vorgeschrieben (z. B. durch den TÜV). Bei Homeliften, Treppenliften, Plattformliften und Hubliften ist dies jedoch nur selten der Fall. Falls Sicherheitsüberprüfungen notwendig wären, würden die Kosten ebenfalls zu den Betriebskosten gehören.
  • Reinigung und Beleuchtung im Maschinenraum
    Klassische Aufzüge verfügen über einen Maschinenraum, der beleuchtet und regelmäßig gereinigt werden muss. Diese Kosten gehören ebenfalls zu den Betriebskosten, fallen bei Homeliften und Treppenliften jedoch nicht an, da diese über keinen separaten Maschinenraum verfügen. Mehr über die Reinigung von Liften erfahren Sie hier. In der Regel lässt sich die Reinigung eines Lifts in die normale Haushaltsreinigung einplanen.
  • Betriebsführungs- bzw. Verwaltungsgebühren
    Bei größeren Liegenschaften können pauschale Gebühren für die technische Betriebsführung des Lifts durch externe Dienstleister anfallen.

Fazit

Die Betriebskosten Lift setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Stromkosten und Wartungskosten bilden dabei die zentralen Positionen. Da moderne Lifte sehr energieeffizient arbeiten, betragen die Energiekosten in der Regel nicht mehr als die für ein normales Haushaltsgerät. An der Wartung sollte nicht gespart werden, um eine stets sichere Fahrt zu gewährleisten. Vermieter dürfen die Betriebskosten eines Lifts auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag entsprechend geregelt ist.

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Ihre Ansprechpartnerin

Heike Langen

Assistentin der Geschäftsleitung
Tel: (0 21 82) 88 60 60
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